Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten


Unternehmenssanktionen und Internal Investigations - Die Bundesregierung plant umfassende Reformen
Die Einführung des Legalitätsprinzips führt zu verstärkter Ermittlungsintensität gegenüber Unternehmen



Von Dr. Laura Blumhoff, Ivonne Kahlke

Die Deutsche Bundesregierung beschloss in dem am 12. März 2018 unterzeichneten Koalitionsvertrag, ein neues Sanktionsrecht für Unternehmen zu schaffen. Dies umfasst die Abkehr von dem bislang bei der Verfolgung von Unternehmen geltenden Opportunitätsprinzip. Zudem soll die Obergrenze der Sanktionen deutlich erhöht werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung gesetzliche Vorgaben für Internal Investigations schaffen, die einen Anreiz für die Aufklärungshilfe setzen. Der nachfolgende Beitrag stellt, ausgehend von den im Koalitionsvertrag genannten Eckpunkten, die bisherigen Entwürfe aus Wissenschaft und Praxis zum Thema Unternehmensstrafrecht vor und gibt einen Ausblick auf die zu erwartenden gesetzlichen Regelungen.

Für die Rechtspraxis stellt die geplante Abkehr vom bislang bei der Verfolgung von Unternehmen geltenden Opportunitätsprinzip die wohl einschneidendste Erneuerung dar. Hierdurch wird die Einleitung von Verfahren gegen Unternehmen bei dem Anfangsverdacht einer betriebsbezogenen bzw. das Unternehmen bereichernden Straftat zur Pflicht und liegt nicht mehr im Ermessen der Behörde. Ausweislich des Koalitionsvertrages sollen "klare Verfahrensregelungen […] die Rechtssicherheit der betroffenen Unternehmen" erhöhen. Diese Verfahrensregelungen sollen auch unternehmensspezifische Regelungen zu Verfahrenseinstellungen enthalten.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2018, Seite 228 bis 232) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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