Bundesgremienbesetzungsgesetz und Frauenquote


Frauen sollen adäquat in Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden
Frauen seien besonders im naturwissenschaftlich-technischen Feld unterrepräsentiert, so dass angefragte Frauen nicht alle angebotenen Gremienmitgliedschaften annehmen könnten


(12.10.10) - Der Frauenanteil in forschungs- und innovationspolitischen Entscheidungs- und Beratungsgremien der Regierung schwankt. Wie aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/3011) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2867) hervorgeht, liegt er beispielsweise beim Deutschen Institut für medizinische Information und Dokumentation bei 66,7 Prozent und im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesanstalt für Straßenwesen bei 7,7 Prozent.

Bei den meisten Gremien greife das Bundesgremienbesetzungsgesetz, das die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Gremien des Bundes verbessern soll, schreibt die Regierung. Allerdings stünden "aufgrund der besonderen Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation" der Kandidaten "nicht immer Personen beiderlei Geschlechts in paritätischem Verhältnis zur Verfügung".

Laut ihrer Antwort fördert die Regierung die Gleichstellung von Frauen und Männern in den unterschiedlichsten Politikfeldern. Ihre Gleichstellungspolitik ziele darauf ab, "Frauen adäquat in Beratungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden, deren Ergebnisse und Auswirkungen die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen in unserem Land unmittelbar gestalten".

Frauen seien besonders im naturwissenschaftlich-technischen Feld unterrepräsentiert, so dass angefragte Frauen nicht alle angebotenen Gremienmitgliedschaften annehmen könnten. Darüber hinaus seien Entsendungen in Gremien durch den Bund oft mit der Wahrnehmung eines bestimmten Amtes verbunden.

Dies erkläre, warum trotz des seit 1994 geltenden Bundesgremienbesetzungsgesetzes noch keine Parität in der Besetzung der Beratungs- und Entscheidungsgremien erreicht worden sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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