Leiharbeit bei Zeitungen sei Sache der Verlage


Personaleinsatz und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigten in den Redaktionen
Ein gesetzliches Verbot der Überlassung von Redakteuren oder Journalisten sehe das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht vor


(17.06.10) - Die Verantwortung für den Personaleinsatz und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten in den Redaktionen liegt laut Bundesregierung vorrangig bei den Verlagen. Dies schreibt sie in der Antwort (17/1724) auf eine Kleine Anfrage (17/1528) der Linksfraktion, die nach Fällen von Leiharbeit im Zeitungsverlagswesen gefragt hatte.

In die Verantwortung der Verlage gehöre auch der sachgerechte Einsatz der Zeitarbeit, heißt es weiter. Ein gesetzliches Verbot der Überlassung von Redakteuren oder Journalisten sehe das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht vor. Daher gelten der Regierung zufolge insoweit die allgemeinen Regelungen des AÜG

Der Deutschen Bundesregierung liegen nach eigener Aussage keine Daten darüber vor, ob und wie viele der in einzelnen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen.

Besorgt äußert sich die Regierung über die ökonomischen Rahmenbedingungen des Qualitätsjournalismus und bringt ihre Sorge zum Ausdruck, "dass maximale Renditeerwartungen und zunehmender Kostendruck in Medienunternehmen negative Folgen für die Qualität der journalistischen Arbeit und die Meinungsvielfalt haben können". Gleichwohl ist laut Regierung "das Qualitäts- und Vielfaltsniveau" der deutschen Medien gerade auch im Vergleich mit anderen demokratischen Staaten insgesamt "sehr hoch".

Dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten hauseigenen Zeitarbeitsunternehmen "MOZ Redaktion GmbH" der "Märkischen Oderzeitung" wurde laut Regierung nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit keine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erteilt. Der Bundesagentur für Arbeit sei auch ein entsprechender Antrag nicht bekannt. Um zu klären, ob eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorläge, würde die hierfür zuständige Zollverwaltung eingeschaltet, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen