Hochfrequenzhändler nicht registriert


Finanzmarkt-Compliance: Der BaFin liegen bisher keine spezifischen Anträge auf Erlaubniserteilung von Hochfrequenzhändlern vor
Nicht alle Unternehmen mit Hochfrequenzhandel benötigen eine zusätzliche Erlaubnis

(22.08.14) - Die Deutsche Bundesregierung geht davon aus, dass potenzielle Hochfrequenzhändler vor allem an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Terminbörse Eurex aktiv sind. Welche Wertpapiere von diesen Hochfrequenzhändlern gehandelt werden, weiß die Bundesregierung nicht, geht aus der Antwort (18/2202) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2074) hervor.

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lägen bisher keine spezifischen Anträge auf Erlaubniserteilung von Hochfrequenzhändlern vor, heißt es auf die Frage der Fraktion, die im Vorwort zur Kleinen Anfrage darauf hingewiesen hatte, dass mit dem im Mai 2013 in Kraft getretenen Hochfrequenzhandelsgesetz die Hochfrequenzhändler unter die Aufsicht der BaFin gestellt worden seien.

Die Bundesregierung schreibt zu den Gründen, dass von der Definition des Gesetzes erfasste Unternehmen entweder ihre Handelstätigkeit geändert oder den Handel an deutschen Handelsplätzen beendet hätten. Außerdem würden nicht alle Unternehmen mit Hochfrequenzhandel eine zusätzliche Erlaubnis benötigen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen