Bewertung toxischer Papiere für Bad Banks


Gefahr der Bilanzmanipulation: Besteht ein Anreiz für die Banken, den Buchwert für toxische Papiere möglichst hoch anzusetzen?
Bad Bank: Banken müssen Bewertungsregeln bei toxischen Papieren einhalten - Banken erhalten im Austausch staatlich garantierte Anleihen in Höhe von 90 Prozent des Buchwertes


(24.06.09) - Am 13. Mai 2009 legte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vor (Bundesratsdrucksache 442/09), das die Einrichtung von Bad Banks ermöglichen soll.

Banken können den Buchwert so genannter toxischer Papiere, die in Zweckgesellschaften (Bad Banks) ausgelagert werden sollen, nicht beliebig hoch ansetzen. Dies antwortet die Bundesregierung (16/13310) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/13091), die wissen wollte, ob das Ansetzen möglichst hoher Werte dazu führt, dass die Bank im Austausch auch mehr staatlich garantierte Anleihen zu 90 Prozent des Buchwertes der toxischen Papiere von der Zweckgesellschaft zurückerhält.

Die allgemeinen Bewertungsregeln müssten beachtet werden, schreibt die Bundesregierung. Außerdem seien Bilanzmanipulationen nach geltendem Recht strafbewehrt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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Weitere Informationen (externe Links)
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