Verbraucheranfragen an Behörden


Wirkung des novellierten Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Kein Auskunftsrecht hingegen sieht die Novelle gegenüber Unternehmen oder zu Verbraucherdienstleistungen aus den Bereichen Energie, Telekommunikation oder Finanzen vor

(30.09.14) - Nach den Erkenntnissen der deutschen Bundesregierung zur Wirkung des novellierten Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2527). Das VIG trat am 1. September 2012 in Kraft. Es ermöglicht Verbrauchern, von Behörden Informationen über Kontrollergebnisse in Restaurants, bei Lebensmittelherstellern und über "technische Bedarfsgeräte" zu bekommen. Kein Auskunftsrecht hingegen sieht die Novelle gegenüber Unternehmen oder zu Verbraucherdienstleistungen aus den Bereichen Energie, Telekommunikation oder Finanzen vor.

Nach Ansicht der Fragesteller bestehen Zweifel, ob das VIG tatsächlich wirkt. Praxistests hätten "ernüchternde" Ergebnisse gezeigt, oftmals sei gegen die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse erfolgreich geklagt worden. Eine Kontrolle des VIG durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sei von der vorherigen Bundesregierung abgelehnt worden, schreibt die Linke. Konkret erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie viele Verbraucher sowie Verbraucherverbände seit 2012 einen Antrag auf Informationen bei den Behörden unter Berufung auf das VIG und IFG gestellt haben, aufgelistet nach Behörde, Grund der Nachfrage, Kosten und Zeitrahmen der Antwort.

Die Fragesteller wollen zudem wissen, in welcher Art, durch welche Institutionen und in welchem Umfang die Bundesregierung das VIG seit dessen Inkrafttreten evaluiert hat und ob sie beabsichtigt, dies auch in der aktuellen Wahlperiode zu tun. Außerdem soll die Regierung angeben, wie sie die Anwendung des Gesetzes kontrolliert und wie sie bei der Ausführung mit den Bundesländern kooperiert. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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