Normenkontrollrat: Bürokratie beim Bürger abbauen


Der Nationale Normenkontrollrat vermisst ein klares, verbindliches Gesamtkonzept der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratielasten
Der Rat bezeichnet die Bilanz der Bundesregierung beim Bürokratieabbau als gemischt - Eine klare Festlegung sei notwendig, um das von den Bundesministerien aufgezeigte Abbaupotenzial effizient nutzen zu können


(06.08.08) - Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Nationalen Normenkontrollrates bis zum Herbst damit beginnen, die Bürokratiebelastung der Bürger bei neuen Regelungsvorhaben abzuschätzen. Erste Vereinfachungen für besonders belastete Bevölkerungsgruppen könnten noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden, heißt es im Jahresbericht 2008 des Gremiums mit dem Titel "Bürokratieabbau - jetzt Entscheidungen treffen" (16/10039).

Der seit dem 1. Dezember 2006 tätige Normenkontrollrat, ein achtköpfiges Gremium mit dem früheren Bahnchef Johannes Ludewig an der Spitze, hat als unabhängiges Beratungs- und Kontrollorgan die Aufgabe, der Bundesregierung dabei zu helfen, die von Gesetzen verursachten Bürokratiekosten zu verringern.

Der Rat gibt zu jedem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Stellungnahme ab, wodurch die mit dem Gesetz verbundenen Bürokratiekosten erkennbar werden. Die Bundesregierung plant, die durch Gesetze hervorgerufenen Bürokratiekosten bis zum Jahr 2011 um 25 Prozent zu verringern. Zunächst habe sie sich auf die Entlastung der Wirtschaft konzentriert.

Der Normenkontrollrat vermisst ein klares, verbindliches Gesamtkonzept der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratielasten. Ein solches Konzept sollte seiner Meinung nach bis zum Herbst vorliegen und inhaltliche und zeitliche Festlegungen treffen, um noch bis zur Bundestagswahl 2009 wirksam werden zu können. Darüber hinaus fordert er die Regierung auf, eine belastbare Grundlage für die Berechung des 25-prozentigen Abbauziels zu gewinnen. Um die Gesamtbelastung zu bestimmen, müssten noch einige wichtige offene Punkte geklärt werden.

Eine klare Festlegung sei notwendig, um das von den Bundesministerien aufgezeigte Abbaupotenzial effizient nutzen zu können. Im Übrigen bedauert der Rat, dass sich Bundesregierung nicht ausdrücklich zu bekannt habe, das Abbauziel als "Nettoziel" zu definieren.

Dies sollte rasch nachgeholt werden, heißt es. Auch sollten bei der Strategie nicht nur die gesamtwirtschaftlichen Effekte berücksichtigt werden, sondern auch branchen- und gruppenspezifische Belastungen, damit der Bürokratieabbau für Unternehmen auch spürbar wird. Bund, Länder und Kommunen sollten weiterhin ihre Erfahrungen mit dem Bürokratieabbau austauschen und Abbaumaßnahmen gemeinsam erkennen und umsetzen. Schließlich fordert der Rat die Regierung auch auf, den Bürokratieabbau der EU zu unterstützen.

Der Rat bezeichnet die Bilanz der Bundesregierung beim Bürokratieabbau als gemischt. Erkennbaren Ergebnissen und Fortschritten bei der laufenden Gesetzgebung stünden vermeidbare Verzögerungen und eine noch steigerungsfähige Dynamik beim Abbau von Bürokratielasten aus der bestehenden Gesetzgebung gegenüber. Es gäbe gleichwohl Chancen, die gesetzten Abbauziele fristgerecht zu erreichen. Dazu müssten jetzt allerdings "entschlossen die notwendigen Entscheidungen" getroffen werden, heißt es in dem Bericht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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