EU-Bilanzrichtlinie: Mehrkosten befürchtet


Neugliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erzeugt mehr Erfüllungsaufwand
Der Bundesrat schlägt vor, die in dem Entwurf geplanten Regelungen einheitlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, anzuwenden

(24.04.15) - Der Bundesrat befürchtet Mehrkosten für Wirtschaft und Länderfinanzverwaltung bei der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht. Das geht aus einer Stellungnahme der Länderkammer (18/4351) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4050) hervor.

Demnach sieht der Bundesrat die Gefahr, dass durch die wahlweise rückwirkende Anwendungsmöglichkeit der Regelung zur Neugliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mehr Erfüllungsaufwand und mehr Kosten für Wirtschaft und Verwaltung entstehen, als es Bundesregierung und Nationaler Normenkontrollrat angegeben hatten. Der Bundesrat schlägt vor, die in dem Entwurf geplanten Regelungen einheitlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, anzuwenden. Das Wahlrecht soll entsprechend gestrichen werden.

In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung an, zu prüfen, ob sich der Vorschlag umsetzen lässt. (Deutscher Bundestag: ra)


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