Umgang mit personenbezogenen Daten


Verarbeitung von Daten in Staatsschutzdateien des Bundeskriminalamtes, die von Landesbehörden übermittelt werden
Umgang mit personenbezogenen Daten von Berufsgeheimnisträgern in den Zentral- und Verbunddateien



Die Fraktion Die Linke möchte von der Deutschen Bundesregierung wissen, welche "allgemeinen Grundsätze, Leitlinien oder Ähnliches" beim Bundeskriminalamt existieren, "die den Umgang mit personenbezogenen Daten von Berufsgeheimnisträgern in den Zentral- und Verbunddateien regulieren". Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/40) unter anderem danach, was die wesentlichen Inhalte dieser Regulierung sind.

Vorbemerkungen der Fragesteller
Die Vorgänge um den Entzug von Journalisten-Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg und die Speicherpraxis des Bundeskriminalamtes (BKA), aber auch der Landespolizeien sind von verschiedener Seite heftig kritisiert. Inzwischen haben nicht nur ein Teil der betroffenen Journalisten gegen den Entzug der Akkreditierung geklagt.

Die von den Polizeibehörden offenbar rechtswidrig vorgehaltenen und dem BKA übermittelten Daten wurden in einigen Fällen gelöscht, obwohl sie für die Aufklärung der rechtswidrigen Einschränkung der Pressefreiheit während des G20-Gipfels hätten vorgehalten werden müssen. Vor wenigen Monaten noch hatte Regierungssprecher Steffen Seibert den Entzug der Akkreditierung wegen der belastbaren Hinweise deutscher Sicherheitsbehörden auf schwere Straftaten gerechtfertigt..

Dass das BKA als "Zentralstelle" für die Verwaltung der von allen Sicherheitsbehörden angelieferten und genutzten Daten einschließlich sensibler Personendaten die rechtlichen Grenzen von Speicherung und Verarbeitung missachtet hat, offenbarte bereits der Prüfbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Datei "Politisch motivierte Kriminalität - links –Zentralstelle" (PMK-links-Z) im September 2012. Von den in dieser Datei gespeicherten Datensätzen mussten über 90 Prozent gelöscht werden, weil ihre fortdauernde Speicherung und Verarbeitung unzulässig waren. Allerdings musste die Bundesregierung einräumen, dass die "Bereinigung" der betroffenen Dateien erst im Jahr 2014 begonnen wurde und jedenfalls 2015 noch andauerte (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5659).
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 22.11.17
Home & Newsletterlauf: 13.12.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen