50-Prozent-Klausel im Tarifvertragsgesetz ändern


Experten bestätigen Reformbedarf im Tarifvertragsgesetz
Erheblichen Reformbedarf bei den Regelungen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) - Derzeit seien nur etwa 0,65 Prozent alle Tarifverträge allgemeinverbindlich


(17.02.12) - Die Vorschläge der Opposition, die 50-Prozent-Klausel im Tarifvertragsgesetz zu ändern, stoßen bei Experten auf ein weitgehend positives Echo. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich, die sich mit drei Anträgen der Opposition (17/8459, 17/8148, 17/4437) zum Tarifsystem in Deutschland befasste.

Die 50-Prozent-Klausel im Tarifvertragsgesetz besagt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien für allgemeinverbindlich erklären kann, wenn erstens ein öffentliches Interesse daran besteht und zweitens die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Personen beschäftigen. SPD, Linke und Grüne wollen dieses System der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) reformieren, um in mehr Branchen als bisher Mindestlohnstandards beziehungsweise Mindestlöhne durchzusetzen. Die 50-Prozent-Hürde halten sie angesichts der sinkenden Tarifbindung in Deutschland für nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus plädieren sie für eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auf alle Branchen.

Der Arbeitsrechtler Ralf Wank sagte, die 50-Prozent-Klausel sei zu Zeiten angemessen gewesen, als es noch eine stärkere Tarifbindung in Deutschland gab. Angesichts der ständig abnehmenden Tarifbindung sei eine Senkung dieses Schwellenwertes auf beispielsweise 40 Prozent, wie es die Grünen vorschlagen, angebracht.

Auch Franz-Josef Düwell, bis 2011 Vorsitzender des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts, machte einen erheblichen Reformbedarf bei den Regelungen der AVE aus. Derzeit seien nur etwa 0,65 Prozent alle Tarifverträge allgemeinverbindlich, rechnete er vor. Sie erfüllten demnach für den Arbeitsmarkt nur eine marginale Funktion. Das 50-Prozent-Quorum sollte nach Ansicht Düwells für den Erlass einer Rechtsverordnung keine Voraussetzung sein. Ein zahlenmäßig festgelegtes Quorum führe immer nur zu Rechtsstreitigkeiten, argumentierte er.

Florian Rödl, Arbeitsrechtler aus Frankfurt am Main, sagte, es sei dringend geboten, das 50-Prozent-Quorum zugunsten der Repräsentativität abzulösen und verwies, wie Düwell, auf "erstaunliche Schwierigkeiten" bei der Handhabung aus juristischer Sicht.

Kritisch bewerteten einige Experten den Vorschlag, das AEntG auf alle Branchen auszudehnen. Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks bezeichnete dies als "überflüssig". Bereits jetzt hätten die einzelnen Wirtschaftsbranchen die Möglichkeit, die Aufnahme in das AentG zu beantragen und ihre Tarifverträge über das Gesetz über den Weg der AVE erstrecken zu lassen, sagte er.

Einer solchen Ausweitung erteilte auch Ralf Wanke eine Abfuhr. Dies widerspräche dem Grundgedanken des Gesetzes, betonte er.

Für Rainer Huke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sei eine Ausweitung deshalb "falsch", weil das Gesetz Entsendungsprobleme lösen soll und die gäbe es nun einmal nicht in allen Branchen. (Deutscher Bundestag: ra)


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