Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Beseitigung von Handelshemmnissen


Handelshemmnisse: EU beseitigt Rekordzahl von Hindernissen angesichts einer massiven Zunahme des Protektionismus
Dank der verbesserten Marktzugangsstrategie der EU wurden im Jahr 2017 45 Hindernisse vollständig oder teilweise beseitigt – mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2016



Aus dem Jahresbericht über Handels- und Investitionshindernisse geht hervor, dass die Europäische Kommission 2017 die bislang höchste Zahl von Handelshemmnissen beseitigt hat, mit denen EU-Unternehmen im Ausland konfrontiert sind. Europäische Ausführer berichteten über einen erheblichen Anstieg des Protektionismus im Jahr 2017.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström äußerte sich zu dem Bericht wie folgt: "Als weltweit größter und am besten zugänglicher Markt ist die EU entschlossen, dafür zu sorgen, dass ausländische Märkte für unsere Unternehmen und Produkte in gleichem Maße geöffnet bleiben.

Angesichts der jüngsten Zunahme des Protektionismus in vielen Teilen der Welt werden die von uns tagtäglich unternommenen Anstrengungen zur Beseitigung von Handelshemmnissen umso wichtiger.

Im Mittelpunkt unserer Handelspolitik steht das Bestreben, unseren Unternehmen den Zugang zu ausländischen Märkten zu sichern. In dem heute vorgelegten Bericht wird auch herausgestellt, dass sich wirksame Lösungen im Rahmen des bestehenden internationalen Regelwerks erzielen lassen. In dem Maße, wie der Protektionismus zunimmt, muss die EU die Durchsetzung der Regeln vorantreiben."

Dank der verbesserten Marktzugangsstrategie der EU wurden im Jahr 2017 45 Hindernisse vollständig oder teilweise beseitigt – mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2016. Die beseitigten Hindernisse betrafen 13 Wirtschaftszweige der EU, die im Hinblick auf Ausfuhren und Investitionen von zentraler Bedeutung sind: Luft- und Kraftfahrzeuge, Keramik, IKT und Elektronik, Maschinenbau, Pharmazeutika, Medizinprodukte, Textil und Leder, Landwirtschaft und Lebensmittel, Stahl, Papier und Dienstleistungen. Damit hat die Juncker-Kommission seit ihrem Amtsantritt insgesamt 88 Handelsbarrieren beseitigt.

Allein durch die Beseitigung dieser Hindernisse im Zeitraum 2014 bis 2016 konnten EU-Unternehmen im Jahr 2017 zusätzliche Ausfuhren in Höhe von 4,8 Mrd. Euro tätigen. Dies entspricht in der Größenordnung den Vorteilen, die sich für die EU aus vielen ihrer Freihandelsabkommen ergeben.

Aus dem Bericht geht auch hervor, dass im Jahr 2017 67 neue Handelshemmnisse verzeichnet wurden, womit sich die Gesamtzahl der bestehenden Handelshemmnisse zwischen weltweit 57 Handelspartnern jetzt auf sage und schreibe 396 beläuft. Dies bestätigt die besorgniserregenden protektionistischen Tendenzen, die in den letzten Jahren festgestellt wurden. Den größten Anstieg neuer Hemmnisse verzeichnete 2017 China, gefolgt von Russland, Südafrika, Indien und der Türkei. Auch im Mittelmeerraum ist eine deutliche Zunahme der Hindernisse für EU-Unternehmen zu verzeichnen. Bei den neun Ländern mit den meisten noch bestehenden Handelshemmnissen handelt es sich durchweg um G20-Volkswirtschaften.

Beispiele für Hindernisse, die 2017 beseitigt wurden:
>> Anerkennung der von der Maschinenindustrie der EU verwendeten Sicherheitsstandards in den neuen Sicherheitsvorschriften Brasiliens,
>> Beseitigung administrativer Hindernisse für die Erbringung von Dienstleistungen in Argentinien,
>> Aufhebung der Beschränkungen für Kupfer- und Aluminiumschrott sowie Papier in der Türkei,
>> Beseitigung von Hindernissen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit sowie Hygiene im Zusammenhang mit Rinderausfuhren aus einigen EU-Mitgliedstaaten >> nach China, Saudi-Arabien und Taiwan,
>> Aufhebung bestimmter Beschränkungen für Geflügelausfuhren aus einigen EU-Mitgliedstaaten nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate.

Hintergrund
Der Bericht über Handels- und Investitionshindernisse stützt sich ausschließlich auf konkrete Beschwerden, die europäische Unternehmen bei der Kommission eingereicht haben. Er erscheint jährlich seit Beginn der Wirtschaftskrise 2008.

In den letzten Monaten hat die Kommission außerdem in den Mitgliedstaaten die Initiative "Market Access Days" auf den Weg gebracht, um kleinere Unternehmen darüber zu informieren, wie die EU dazu beitragen kann, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen sie konfrontiert sind.

Nach der Veröffentlichung des Berichts über den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Februar ist dies der zweite Durchsetzungsbericht, den die Kommission 2018 veröffentlicht. Im Laufe des Jahres wird die Kommission außerdem einen Bericht über die Umsetzung der verschiedenen bestehenden Handelsabkommen vorlegen.

In ihrer Strategie "Handel für alle" hat die Kommission die Durchsetzung von Handelsregeln und eine stärkere Fokussierung auf die Umsetzung von Handelsabkommen zu einer der obersten Prioritäten erklärt, um so für unsere Unternehmen bei der Erschließung von Export- und Investitionsmöglichkeiten in Drittländern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die EU verfügt über die notwendigen Instrumente zur Beseitigung von Handelshemmnissen, zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Einführung von Handelsschutzmaßnahmen im Fall unlauterer Handelspraktiken und wendet diese Instrumente auch an.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 30.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen