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EU-Ziel für erneuerbare Energien gefährdet


Erneuerbare Energien: In vier Mitgliedstaaten stimmen die Rechtsvorschriften immer noch nicht mit dem EU-Recht überein
Die EU hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 20 Prozent ihres Endenergieverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken


(05.07.12) - Der Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 Prozent des EU-Energieverbrauchs bis zum Jahr 2020 setzt voraus, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusage einhalten, die Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften vollständig zu erfüllen. Die Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28/EG) musste von den Mitgliedstaaten bis zum 5. Dezember 2010 umgesetzt werden. Die rechtzeitige Umsetzung dieser Richtlinie ist für die Kommission insbesondere deshalb von größter Bedeutung, weil unnötige Verzögerungen bei ihrer Umsetzung das Erreichen des EU-Ziels für erneuerbare Energien gefährden könnten. Irland, Malta, Slowenien und Zypern haben der Kommission jedoch noch nicht alle Maßnahmen mitgeteilt, die zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind.

Deshalb hat die Kommission beschlossen, diesen Mitgliedstaaten eine sogenannte "mit Gründen versehene Stellungnahme" zu übermitteln. Falls die Mitgliedstaaten ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission beschließen, sie vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.

Hintergrund
Die EU hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 20 Prozent ihres Endenergieverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken und im einen Anteil der erneuerbaren Energien von 10 Prozent zu erreichen. Der in der Richtlinie über erneuerbare Energien festgelegte Rechtsrahmen ist ein zentrales Element bei der Verwirklichung dieser Ziele.

Der Richtlinie zufolge muss jeder Mitgliedstaat das jeweilige nationale Ziel als Beitrag zu dem Gesamtanteil von 20 Prozent erreichen, den erneuerbare Energien insgesamt am Energieverbrauch ausmachen sollen. Mit Blick auf die Erreichung dieser Ziele müssen die Mitgliedstaaten Regeln festlegen, z. B. für einen verbesserten Netzzugang für Strom aus erneuerbaren Energien, für bessere Verwaltungs- und Planungsverfahren, für die Information und Ausbildung von Installateuren usw. Wenn Biokraftstoffe eingesetzt werden, um das Ziel im Verkehrssektor zu erreichen, müssen ferner eine Reihe von Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt werden, die auch Eingang in die nationalen Rechtsvorschriften finden müssen.

Internetsite der Kommission zu erneuerbaren Energien:
http://ec.europa.eu/energy/renewables/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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