Neuer Personalausweis und Online-Kriminalität


Gewerkschaft der Polizei äußert sich warnend zum Start des elektronischen Personalausweises (ePA)
Bernhard Witthaut warnt vor Leichtfertigkeit im Umgang mit persönlichen Online-Daten

(02.11.10) - Vor dem Hintergrund der Umstellung des alten Personalausweises auf den neuen elektronischen Personalausweis "ePA" warnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor einer leichtfertigen Weitergabe persönlicher Daten ins weltweite Netz.

Die erschreckende Entwicklung der sogenannten IuK-Kriminalität mit einer Steigerung zum Vorjahr um rund 33 Prozent sei, so Bernhard Witthaut, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, ein eindeutiger Beweis dafür, dass Bürgerinnen und Bürger noch immer zu sorglos mit dem Schutz ihrer Online-Privatsphäre umgingen.

Allein bei den der Polizei im Jahr 2009 bekannt gewordenen IuK-Straftaten seien finanzielle Schäden in Höhe von rund 37 Millionen Euro beziffert worden.
Witthaut: "Das Internet ist zwar ein virtueller Tatort, doch die von den Opfern erlittenen Schäden sind real. So vorsichtig wie Bürgerinnen und Bürger im Privatleben agieren, sollten sie es auch online im Netz tun. Den Schlüssel zu seiner Wohnung würde sicherlich auch niemand außen neben die Klingel hängen."

Witthaut appellierte indes an die politisch Verantwortlichen, Mittel bereit zu stellen, um die polizeiliche Präsenz im Netz hochfahren zu können. Ein hohes Entdeckungsrisiko verunsichere potenzielle Straftäter stark.

Mit gebotener Vorsicht, so der stellv. GdP-Bundesvorsitzende, sei nunmehr der mit dem 1. November 2010 bereitstehenden elektronischen Personalausweis zu benutzen.

Kritische Stimmen wie die des Hamburger Chaos Computer Club (CCC) dürften nicht unbeachtet bleiben. So fällten die Computer-Experten ein besorgniserregendes Test-Urteil: Das bisher hohe Niveau bei der Fälschungssicherheit des deutschen Personalausweises werde durch die übereilte Einführung eines sowohl konzeptionell schwachen als auch technisch fragwürdigen Großprojekts ohne Not unterminiert.

Witthaut: "Blindes Vertrauen in neue Datentechnik birgt stets Gefahren, eine gesunde Skepsis erschwert Tätern ihr kriminelles Handwerk." (GdP: ra)

GdP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Postengeschachere im Dunkeln"

    Anlässlich der aktuellen Personaldebatte rund um das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnte Transparency Deutschland vor einer Beschädigung des Amtes und fordert eine Stärkung der Unabhängigkeit und Durchsetzungsmöglichkeiten des Amtes.

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen