Datenschutz bei geplantem Steuerforschungsinstitut


Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen Zwecken und Gründung eines Instituts für empirische Steuerforschung
Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Evaluierung und Forschung durch das geplante Institut für empirische Steuerforschung an Daten rechtmäßig ist, die in Besteuerungsverfahren von den Finanzbehörden der Länder erhoben wurden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?



Die Bundesregierung ist derzeit dabei, die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ein geplantes Institut für empirische Steuerforschung zu klären. Dies schreibt sie in der Antwort (19/32541) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32286). Ziel sei es, dass das Institut und seine Mitarbeiter "ihren Aufgaben effektiv nachkommen können und gleichzeitig der Datenschutz und das Steuergeheimnis vollumfänglich gewahrt bleiben".

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Steuerverwaltungen der Länder verwalten Steuern, die auch dem Bund zustehen. Sie setzen hierzu auch Risikomanagementsysteme ein. Diese sind regelmäßig hinsichtlich ihrer Zielerfüllung zu überprüfen (§ 88 Absatz 5 Nummer 4 der Abgabenordnung (AO)). Die Computertechnologie wurde in den letzten Jahren erheblich fortentwickelt, die Anzahl der Daten vervielfacht sich ständig. Die Finanzbehörden sind aufgefordert, sich den daraus ergebenden neuen Herausforderungen zu stellen. In diesem Zusammenhang müssen sie prüfen, ob sie ihre regelbasierten Systeme hinreichend verbessern können oder ob sie ihre Systeme um neue Technologien erweitern müssen wie künstliche Intelligenz oder maschinelles Lernen.

Daten aus dem Besteuerungsverfahren unterliegen den gängigen Datenschutzvorschriften und im Besonderem dem Steuergeheimnis nach § 30 AO. Die in Besteuerungsverfahren erhobenen Daten dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Steuergeheimnisses anderen gegenüber offenbart oder zu anderen Zwecken verwendet werden, zu denen sie ursprünglich erhoben wurden. Eine dafür notwendige Ermächtigung stellt § 29c AO dar. Denn diese Vorschrift gestattet die Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten durch Finanzbehörden für die Entwicklung, Überprüfung oder Änderung automatisierter Verfahren (§ 29c Absatz 1 Nummer 4 AO), die Gesetzesfolgenabschätzung (§ 29c Absatz 1 Nummer 5 AO) sowie die Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen (§ 29c Absatz 1 Nummer 6 AO).

Mehrere Medien berichten übereinstimmend, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plane, ein "Institut für empirische Steuerforschung (IfeS)" zu gründen und entsprechende Mittel im Haushaltsentwurf für 2022 eingestellt habe.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 13.12.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen