Werkvertragsverbot wird nicht ausgeweitet


Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie heute
Seit etwa einem halben Jahr gilt das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz (Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz), das Ende 2020 verkündet wurde



Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, das in der Fleischwirtschaft geltende Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen auszudehnen. Die Prüfung der arbeitsbezogenen Rahmenbedingungen durch die Behörden des Bundes und der Länder würden dafür derzeit keine Gründe liefern, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/32204) auf eine Kleine Anfrage (19/31790) der Fraktion Die Linke.

In der Antwort heißt es weiter, dass ein Antrag der Tarifvertragsparteien auf Erlass einer Rechtsverordnung nach Paragraf 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Festlegung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft am 10. August 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingegangen sei. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags stehe noch aus. Lägen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werde das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit etwa einem halben Jahr gilt das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz (Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz), das Ende 2020 verkündet wurde. Laut Bundesregierung zielt es darauf ab, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verbessern. Allerdings berichten Medien nach wie vor kritisch über die Arbeitsbedingungen in der Branche, etwa von kriminelle Machenschaften von Arbeitsvermittlern, von Rechtsverstößen durch Vorarbeiter oder von massiven Bemühungen der Unternehmen, Lücken in den gesetzlichen Vorgaben zu finden. Auf der anderen Seite haben die Beschäftigten und deren Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Tarifvertrag durchgesetzt, der eine Mindestvergütung garantiert, die deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Es ist deshalb an der Zeit, die Bundesregierung nach den Auswirkungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes und der Entwicklung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu befragen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 14.12.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen